M. an Kf. Joachim II. von Brandenburg [in Berlin]. Dt. - Torgau, 3. Oktober 1552
[1] Gleichzeitig mit J.s Schreiben erhielt M. am 2. Oktober den beiliegenden Brief des Augsburger Rats [6569], der die Erlaubnis des Kaisers zur Errichtung [evangelischer] Gemeinden meldet, weshalb M. in Leipzig mit [Erasmus] Sarcerius die Personenfrage besprechen muß und nicht nach Berlin kommen kann [⇨ 6648].
[2] Anstelle einer Disputation zwischen [Franciscus] Stancarus und [Andreas] Musculus rät M. zu einem Urteil aufgrund ihrer Schriften unter Hinzuziehung von Hieronymus [Schurff, ⇨ 6582] u.a. M. und Johannes Bugenhagen erklären sich zu schriftlicher Stellungnahme bereit, M. auch zu persönlicher Beratung des Kf.
[3] Verurteilung der These des Stancarus, Christus sei Mittler nur nach seiner menschlichen Natur.
[4] Entschuldigung und Segenswunsch.
Fundort:
CR 7, 1086-1088 Nr. 5215.
‒ MBW.T 22.