M.: Gutachten [für NN]. - 1527

[0] Aus Anlaß der Schrift des [Caspar] Schatzgeyer [Tractatus de Missa. Tübingen 1525, 2. Auflage 1527] äußert sich M. zu Messe und Meßopfer.

[1] Beim Abendmahl übergeht M. die Streitfragen Realpräsenz und Laienkelch und handelt nur vom Gebrauch, nämlich von dem Gedächtnis des Todes Christi, das

[1.1] die Größe des Zornes Gottes und

[1.2] das Versöhnungswerk Christi deutlich macht, und

[1.3] von der Verheißung des Neuen Bundes, die den Glauben verlangt und zur Dankbarkeit führt.

[1.4] Das Sakrament ist also sichtbares Wort, das den Glauben weckt und Gemeinschaft der Liebe stiftet.

[2.1] Opfer ist allein das Versöhnungswerk Christi.

[2.2] Unterschied von Testament und Opfer.

[2.3] Die Messe ist Verstorbenen nicht zuwendbar.

[2.4] Sie ist Gedächtnis der Gaben Christi, wiederholt nicht das einmalige Opfer Christi.

[2.5] Gegen den Einwand Kirchenväter.

[2.6] Zu Schatzgeyers Verständnis als Lobopfer: Die einschlägigen Bibelstellen betreffen nicht die Eucharistie, sondern die [Heiligung].

Fundort:
H. Schüling, Die Lutherhandschriften der Universitätsbibliothek Gießen (1968), 30-33. ‒ MBW.T 3.

Normdaten
Personen:

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Schatzgeyer, Caspar: http://d-nb.info/gnd/118754149