M.: Gutachten oder eher Vorarbeit zur Wiedertäuferschrift [⇨ 676]. - [2. Hälfte 1527]

[1] Die Kindertaufe entspricht der Beschneidung im Alten Testament.

[2] Sie ist auch laut Mt 19, 14 erlaubt.

[3] Widerlegung der Einwände der Wiedertäufer bezüglich

[3.1] Gebot der Hl. Schrift,

[3.2] Glauben,

[3.3] Vernunft und

[3.4] Wortverständnis.

[4] Der Gewinn für die Kinder besteht in der Sündenvergebung.

Fundort:
CR 1, 931-933 Nr. 499. ‒ MBW.T 3.
Datierung:
Datum: Offenbar Vorarbeit zu CR 1, 962-965 = MSA 1, 281-285. Am 23. 10. 1527 wird diese Schrift als längst begonnen bezeichnet (609).
Nachtrag:
Fundort auch WATR 3, 65f bei Nr. 2904b.

Normdaten
Personen:

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Orte: