[M.] an [Matthäus] Collinus [in Prag]. - [Dessau], 10. Mai 1551

In der gegenwärtigen wie in der früheren (Zacharias, Simeon, Maria, Elisabeth) Knechtschaft der Kirche müssen viele Rechtgläubige an verfälschten Gottesdiensten teilnehmen. C. empfängt [das Abendmahl] im wahren Glauben und ist zum Bekenntnis bereit; deshalb kann er — was immer dagegen eingewendet werden mag — diese Knechtschaft ertragen [⇨ 6125]. Die These seines Kritikers [NN] bezüglich der Transsubstantiation ist abwegig. Doch würde M. darüber lieber sprechen. C. soll sein Beten nicht stören lassen, weiterhin die Jugend recht lehren und sein Bekenntnis darlegen, wenn er einmal Rede stehen muß.

Fundort:
Abschrift: Paris BSG, Ms. 1457, f. 464v-465r. ‒ MBW.T 21.
Nachtrag:
Über den ungenannten Kritiker des Collinus vgl. Josef Hejnic: Listy filologické 113 (1990), 167f (Rezension von MBW Bd. 6).

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