M. an Fürst Georg von Anhalt [in Merseburg]. - [Wittenberg], 21. Februar [1550]

M. ist erfreut darüber, wie gelassen G. Verleumdungen erträgt. M. wird ebenfalls schweigen, solange die Lehre unangetastet bleibt. Albertus [= Erasmus Alber] soll Verfasser der Schrift gegen G. und M. [⇨ 5730] sein. Er beschwerte sich auch brieflich, wegen falscher Brüder nicht Pfarrer von Goslar geworden zu sein. Doch auf die Veröffentlichung „stoischer“ Ansichten über den freien Willen wird M. antworten [⇨ 5745; 5759.2].

Fundort:
CR 7, 338 Nr. 4490. ‒ MBW.T 20.
Datierung:
Jahr: 5736a wurde von CR ins Jahr 1549 eingeordnet. Um diese Zeit war jedoch der Willensstreit nicht akut. Am 1. 5. [1553] ist zwar G. gegenüber von Verleumdungen die Rede (6788.1), aber zwischen 6734 vom 19. und 6745 vom 28. Februar scheint kein Brief M.s an G. zu fehlen. 1552 scheidet aus, weil M. sich vom 22. 1. bis 8. 3. in Nürnberg aufhielt (⇨ bei 6310 bis 6378). 1551 ist unwahrscheinlich, denn unmittelbar zuvor kehrte M. aus Dresden nach Wittenberg heim (⇨ 5999). Es findet sich auch in MBW in dieser Zeit kein Hinweis auf den Willensstreit. Im Jahr 1550 stimmt sowohl der Bezug auf eine — nicht von Alber stammende — Schmähschrift als auch auf den Streit um den freien Willen. Albertus ist zu Recht mit Erasmus Alber gleichgesetzt. Denn Albertus Christianus ist der für ihn sprechende Theologe in seinem »Dialog oder Gespräch etlicher Personen vom Interim«, der nach dem 24. 8. 1548 gedruckt wurde, aber schon vorher handschriftlich weit verbreitet war; vgl. E. Körner, Erasmus Alber (1910), 104f. Spätere Jahre kommen nicht in Betracht, denn Alber starb am 5. 5. 1553 (Körner l. c. 171).

Normdaten
Personen:

Alber, Erasmus: http://d-nb.info/gnd/118501550

Georg von Anhalt: http://d-nb.info/gnd/118716891

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485