[Hans von der Planitz, Asmus von Haubitz und M.]: Protokoll über die von den Visitatoren vorgenommene Neuordnung [für Kf. Johann von Sachsen]. Dt. - [Kahla, 29. Juli 1527]

[Schluß des verloren gegangenen Anfangs von 567.] Anordnungen [für den Rat von Weida]:

[1] Kein Ausschank an Sonn- und Feiertagen während des Gottesdienstes.

[2] Auch keine häuslichen Zechgelage. Hierüber wurde ein Schriftstück übergeben.

[3] Keine Gotteslästerung und kein Schwören bei Gottes Namen oder Leib und den Heiligen.

[4] Verbot von Ehebruch, Schwängerung von Jungfrauen und außerehelichem Verkehr.

[5] Verbot des Zutrinkens.

[6] Sperrstunde um 9 Uhr unter Strafandrohung. Bußgelder fallen je zur Hälfte an den Rat und an den Gemeinen Kasten.

Fundort:
[C. A. H.] Burkhardt, Die älteste Kirchen- und Schulvisitation im östlichen Thüringen 1527: ThStKr 67 (1894), 773-782, bes. 774. ‒ MBW.T 3.
Datierung:
Datum: 566a ist als Abschrift überliefert in dem Aktenband Weimar HSA, Reg. Ji, Nr. 522, f. 18r, aber durchgestrichen. Burkhardt hielt das Schriftstück für die Vorform eines Passus des späteren Visitationsbuchs, des Unterrichts der Visitatoren. Dem widersprach Rudolf Herrmann zu Recht. Er sah einen Zusammenhang mit der Visitationsinstruktion (558) und deutete es als Artikel, deren Überwachung den Räten der visitierten Städte aufgetragen wurde; vgl. R. Herrmann: Beiträge zur Thüringischen Kirchengeschichte 1 (1929/31), 209 Anm. 2. Herrmanns Deutung wird dem Schriftstück aber auch nicht gerecht. Denn es enthält nicht unmittelbare Anordnungen, sondern einen Bericht über getroffene Anordnungen, stellt also einen Visitationsbericht dar oder einen Teil davon. In der Akte folgt auf den Blättern 18v-30r MBW 567, beginnend auf der Rückseite des gestrichenen Schriftstücks. 567 ist das Protokoll über die Visitation vom Umland Weidas bis Saalfeld und dessen Umgebung. Es setzt ohne Überschrift ein. Daß der Anfang fehlt, offenbart der erste Satz: „Wyr haben auch die pfarrer auf den lande vorhort.“ Voraus ging also die Visitation in einer Stadt. Nun ist in 566a von einem Rat die Rede, was auf eine Stadt hinweist. Die einzige Stadt, die vor dem in 567 beschriebenen Gebiet visitiert wurde, ist Weida. Dort begann die Visitation. Demnach schließt 567 auch inhaltlich an 566a unmittelbar an. 566a ist also der Schluß des Visitationsberichts über Weida. Der Anfang ist verloren. Warum die Seite gestrichen ist, läßt sich damit erklären, daß der Schreiber 566a versehentlich zweimal abschrieb, das doppelt Geschriebene durchstrich, was als Zäsur wirkte und zum Verlust des Anfangs führte.

Normdaten
Personen:

Haubitz, Asmus von: http://d-nb.info/gnd/1052024246

Johann von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/100503225

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Planitz, Hans von der: http://d-nb.info/gnd/118594826