M. an Hieronymus Schwolle [in Berlin]. - [Wittenberg], 9. August [1548]

[1] M. weiß von Absichten, die Kirche nach politischen Gesichtspunkten zu ordnen, und kennt den Überdruß an Lehrstreitigkeiten. Doch wegen offenkundiger Irrlehren wird er sein Gewissen mit einer Zustimmung zum [Interim] nicht belasten.

[2] Wenn die [kurbrandenburgischen Geistlichen] ohne ausdrückliche Billigung des [Interims] das Evangelium lehren können und die Abendmahlsfeier nicht ändern müssen, ist ihr Gewissen trotz der Zustimmung anderer [bes. des Johannes Agricola] nicht belastet. Die Verteidigung des [Interims] wird ihnen [Kf. Joachim II. von Brandenburg] wohl nicht zumuten. Gebet.

Fundort:
CR 7, 446f Nr. 4577. ‒ MBW.T 18.
Datierung:
Datum: Die Drucke von Manlius (1565) und danach Pezel (1600) bieten den 19. August, die Abschrift: Trier StB, Msc. 1880/1444, f. 121r-v, jedoch den 9. August. Das Jahr ist dadurch gegeben, daß M. sich eindeutig mit dem Augsburger Interim auseinandersetzt. Insbesondere gibt es mehrere wörtliche Parallelen zu 5250, der Antwort auf 5249. Dieser Brief aus Berlin vom 8. kann bequem am 9. in Wittenberg gewesen und von M. sofort beantwortet worden sein. Das Datum der Handschrift ist auch deshalb wahrscheinlicher als das der Drucke, weil M. am 19. nach Merseburg abreiste (bei ⇨ 5262).

Normdaten
Personen:

Agricola, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118501070

Joachim II. von Brandenburg: http://d-nb.info/gnd/118557556

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Pezel: http://d-nb.info/gnd/116139374

Schwolle, Hieronymus: http://d-nb.info/gnd/1147622892