M. an Mgf. Johann von Brandenburg[-Küstrin]. Dt. - Wittenberg, 31. Juli 1548

[1] M. bedauert die harte Behandlung J.s [durch den Kaiser] in Augsburg. Bezüglich des Interims antwortet er in Übereinstimmung mit den Kollegen der Universität Wittenberg:

[2] Die Geistlichen sollen unabhängig von der weltlichen Obrigkeit das Interim mißbilligen, denn der Rechtfertigungsartikel enthält großen Betrug.

[3] Die weltlichen Regenten sollen nicht um Nebensächliches wie Adiaphora und Jurisdiktion der Bischöfe streiten. Was für alle wichtig ist wie Rechtfertigung, Beichte, Messe, Heiligenkult, Sakramentsprozessionen u. dgl. können auch sie nicht annehmen.

[4] Doch soll man auf Zeitgewinn setzen, zumal die niedersächsischen Städte das Interim wie Konstanz und Lindau ablehnen werden. Straßburg hat sich noch nicht entschieden. Nürnberg [⇨ 5213] hofft, der Kaiser werde mit Anpassung in Mitteldingen zufrieden sein.

[5] Wenn eine Obrigkeit das Interim annimmt, muß sie die Widersetzlichen verfolgen.

[6] Das erlaubte Widerstandsrecht kann angesichts der Macht des Kaisers nicht wahrgenommen werden, sondern Gottvertrauen ist angebracht.

Fundort:
CR 7, 84-87 Nr. 4308. ‒ MBW.T 18.

Normdaten
Personen:

Johann von Brandenburg-Küstrin: http://d-nb.info/gnd/102111553

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485