M. an Nikolaus Medler in Braunschweig.
- [Wittenberg], 16. Februar 1548
[1] M. lehnt die schriftliche Beantwortung einer von Med. übermittelten Frage [wohl nach dem Verhältnis der Wittenberger zum neuen Landesherrn] wegen ihrer Gefährlichkeit ab und weist statt dessen auf den Unterschied von Lehre, Politik und Kriegsdienst hin. Der Pfarrer [Johannes Bugenhagen] durfte seine Gemeinde beim Herrschaftswechsel nicht verlassen, und [Hoch]schulen sind für die Kirche unerläßlich. Dies bedeutet jedoch keine Zustimmung zum Krieg und zur Politik des [albertinischen] Hofes. Auch die Stadträte [in den albertinisch gewordenen Gebieten] handeln [mit ihrer Huldigung an Moritz von Sachsen] recht, denn man kann bei einem Herrschaftswechsel nicht die Familien umsiedeln.
[2] M. weist die Tadler zurecht. [Der Fragesteller NN] muß sich entscheiden, auf welcher Seite er stehen will, wenn in Zukunft die Unterdrückung wohlgeordneter Städte droht.
Fundort:
CR 6, 812f Nr. 4152.
‒ MBW.T 18.