M. an Joachim Moller [in Hamburg]. Vorrede zu: M., Collatio actionum forensium Atticarum et Romanarum praecipuarum. Wittenberg, Veit Kreutzer, 1546. - [Wittenberg], 1. September 1546

[1] Da die Norm des menschlichen Lebens, die unveränderliche Gerechtigkeit im Geiste Gottes, von Gott sowohl als natürliches Licht allen Menschen eingegeben wie auf dem Sinai offenbart wurde, erhebt sich die Frage nach dem Amt der Obrigkeit. Es ist dreifach: Verkündigung des Dekalogs,

[2] Bestrafung der Gesetzesbrecher (Antonius und Augustus; Aischines bei Demosthenes),

[3] Gesetzgebung als Anwendung des Dekalogs und ihre Durchsetzung.

[4] Rechtsphilosophie und vergleichende Rechtsgeschichte

[5] lassen das Wirken Gottes in der Gesellschaft erkennen.

[6] Daß Gerichte mit dem Evangelium unvereinbar seien, ist eine gefährliche Irrlehre; vielmehr wird das bürgerliche Leben durch das Evangelium, das die ewige Gerechtigkeit bringt, geadelt und dient gegen Teufel und menschliche Schwachheit als Hort der Kirche.

[7] Diese [Zwei-Reiche-]Lehre war durch die Scholastik verschüttet; sie wurde [durch die Reformation] erhellt, von M. oft erläutert, und Gott wird sie nicht wieder verdunkeln lassen. Dies sagt M. den Jura-Studenten zur Ermunterung,

[8] und er widmet Moller seine Studie [CR 16, 593-614]. Gebet. Lob der Stadt Hamburg.

Fundort:
CR 6, 225-229 Nr. 3549 mit 16, 532. ‒ MBW.T 15.

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