M. an Hieronymus Weller [in Freiberg]. - [Wittenberg], 12. Mai 1546

[1] Frühgeburten dürfen wie Getaufte ein feierliches Begräbnis erhalten, wie es zum Trost der Eltern auch in [Wittenberg] geschieht.

[2] In der anderen Frage stimmt auch M. mit W. für Rücksicht auf die Schüchternheit der Mädchen, die nicht vermännlicht werden sollen. Wo diese üblicherweise vom Pfarrer im Katechismus geprüft werden, ist, Behutsamkeit vorausgesetzt, nichts einzuwenden. Sonst aber sollen wie in [Wittenberg] die Lehrer in den Schulen oder die Geistlichen privat prüfen. Neuerungen sind nicht wünschenswert.

Fundort:
Unvollständige Abschrift: Hamburg SUB, Sup. ep. (4o) 74, f. 384r. ‒ MBW.T 15 (erstmals publiziert).

Normdaten
Personen:

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Weller, Hieronymus: http://d-nb.info/gnd/124168876