Johannes Bugenhagen, Caspar Cruciger und M.: Gutachten [für Kf. Johann Friedrich von Sachsen]. Dt. - [Wittenberg, nach 14. März 1546]

[1] Von den Artikeln des Superintendenten von Weida [Wolfgang Möstel] soll der Kf. die ersten über Ermahnung der Leute zu Gebet und Brauch des Sakraments gutheißen. Der Superintendent soll Lehre und Predigt seiner Nachbarn überwachen nach dem Vorbild des Friedrich Myconius, dagegen soll er nicht Synoden abhalten und Artikel verfassen.

[2] Unrecht sind die Artikel, worin reuigen Kranken, die zuvor ein wildes Leben geführt haben, nur die Absolution, nicht aber das Sakrament zugestanden wird.

[3] Die groben Angriffe des trunksüchtigen Pfarrers von Veitsberg [Leonhard Wagener, vielleicht identisch mit Wagner] auf den Superintendenten sind vom Amtmann [Wolf Goldacker] zu untersagen. Zank unter den Geistlichen ist zu unterbinden, die Superintendenten dürfen nicht der Verachtung preisgegeben werden.

[4] Ein öffentliches Ausschreiben über das Amt der Superintendenten eilt nicht. Gleichzeitig müßte man den Amtleuten und Schössern die Durchführung befehlen.

Fundort:
Ausfertigung, Unterschriften eigenhändig: Weimar HSA, Reg. N, Nr. 676, f. 18r-21v. ‒ MBW.T 15 (erstmals publiziert).
Datierung:
Datum: Der Auftrag hierzu erging durch Schreiben des Kf. an Gregor Brück vom 13. März 1546, Konzept ebd. f. 9r-10v. Seine Vollmacht ist 4190a.

Normdaten
Personen:

Brück, Gregor: http://d-nb.info/gnd/118674579

Bugenhagen, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118517287

Cruciger, Caspar: http://d-nb.info/gnd/118670646

Goldacker, Wolf: http://d-nb.info/gnd/142807753

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Möstel, Wolfgang: http://d-nb.info/gnd/1042354677

Myconius, Friedrich: http://d-nb.info/gnd/118735454