[1] M. las Veit [Amerbachs] Rede [de ratione studiorum ad ordinem scholasticum Ingelstadiensem, in: Libellus Aristotelis de virtutibus et viciis, vgl. Fischer l. c. 194 Nr. 14 mit S. 135] ganz, worin dieser sich rühmt, nun [⇨ 3377.3] Bürger der Kirche Gottes zu sein, und die [Reformatoren] als Abtrünnige verurteilt. M. hat sich selbst schon oft gefragt, ob dieser Vorwurf der Gegner berechtigt ist, und ist gewiß, Bürger der wahren und katholischen Kirche Gottes zu sein. Vollständiges Abendmahl, Priesterehe, Reform der Messe trennen nicht von der Kirche, und Ambrosius und Augustin würden den Papst als Mörder verurteilen.
[2] Nicht der Name, sondern die Sache entscheidet. M. hat erforscht, daß die [Reformatoren] gegenüber den Scholastikern und Kanonisten sachlich im Recht sind, was auch die Zustimmung der meisten Gelehrten [zu Luther] beim Buß- [bzw. Ablaß]streit beweist. Veit [Amerbach] dagegen hat [Duns] Scotus u. a. nicht studiert und legt auch nicht seine Lehre dar, wie das M. tat, schwingt sich aber dennoch zum Richter auf.
[3] Doch soll man nicht mit ihm streiten, dessen Überheblichkeit schon krankhaft ist. Seine Angriffe auf M. waren unberechtigt, allerdings nicht singulär.
[4] M. erforscht die Lehre und stellt sich dem Urteil der ganzen Kirche. Er wirkt für den Zusammenschluß und stellt die Schmähungen Gott anheim.
[5] M. schickt den Brief des Veit [Amerbach], mit dem C. nicht streiten soll, sowie die Hymnen, die er selbst gern ediert hätte, auf C.s Wunsch zurück.