Nicolaus Buscoducensis an M. [in Wittenberg].
- Wesel, 22. Juli 1545
[1] Hilger Bruel aus Geldern, der zusammen mit dem Tochtersohn [unmöglich, vielmehr Neffen] des Konrad Heresbach [Johannes Nervius] in Wittenberg studiert, wird auf Wunsch seines Vetters, des Weseler Stadtschreibers [NN], M. zur Betreuung empfohlen. Sein Vater ist der klevische Sekretär [Landschreiber Hermann Broiel].
[2] Ein kaiserliches Mandat [vom 7.3.1544: Zs. des Bergischen Geschichtsvereins 4 (1867), 175f] beschuldigt die Stadt Wesel zu Unrecht, Sekten, Wiedertäufer und Sakramentierer zu begünstigen,
[3] namentlich auch die erst danach gegründete Schule. Als deren Rektor wurde Johannes Lithodius anstelle des Holländers Quirinus [Reinherus] gewonnen. Anbei das kaiserliche Mandat und die Schulordnung,
[4] sowie das [von B. verfaßte] Bekenntnis der französischen Flüchtlinge in Wesel [vom 4.2.1545: Urtext: Archief voor Kerkelijke Geschiedenis, inzonderheid van Nederland, 5 (1834), 423-426; A.Wolters, Reformationsgeschichte der Stadt Wesel (1868), 455f; vollständiger in deutscher Übersetzung: Weimar l.c.]. Johann von Bert wird es M. übersetzen.
Fundort:
Alte dt. Übersetzung: Weimar SA, Reg. N, Nr. 734; hieraus K.E.Förstemann: Neue Mittheilungen aus dem Gebiete historisch-antiquarischer Forschungen 1/4 (1834), 137-139 [H1709]; K.Krafft: Zs. des Bergischen Geschichtsvereins 26 (1890), 219-221.
‒ MBW.T 14.
Nachtrag:
4 zu ergänzen: ... Bekennntis der französischen Flüchtlinge in Wesel [...], das von Hz. [Wilhelm von Kleve-Jülich] gebilligt wurde mit dem Angebot, sich bei Ks. [Karl V.] für die Stadt zu verwenden. Aus Wittenberg erfuhr B. von Nachrichten an [Theodor] Fabricius, daß der Ks. um die Erlaubnis gebeten habe, Wesel wegen der Aufnahme von Täufern, Sekten und Ketzern zu bestrafen; gegen diesen Vorwurf habe sich die Stadt verwahrt. B. bittet, bei Kf. [Johann Friedrich von Sachsen] ein gutes Wort für Wesel einzulegen. Johann von Bert ...