M. an Johannes Lang [in Erfurt].
- [Wittenberg], 3. April [1545]
[1] Angesichts der verbreiteten Schmähungen des Namens Gottes begrüßt M. L.s Thesen [De matrimonio, clandestinis sponsalibus et de iis, quae sine parentum consensu fiunt, disputatio. Erfurt 1545], und regt für einen Neudruck einen Zusatz über die Strafen an. Weil der Bote eilte und jetzt Mgf. Albrecht [von Brandenburg-Kulmbach], der Sohn Kasimirs, in [Wittenberg] ist, konnte M. bisher mit Luther nicht darüber reden.
[2] Gedanken zum Karfreitag.
[3] Grüße an die Familie des [Georg] Sturtz. Anbei zwei Neuerscheinungen [⇨ 3849.6f].
Fundort:
CR 5, 67f Nr. 2663.
‒ MBW.T 14.
Datierung:
Jahr: Von CR auf die 1543 erschienene »De impiis iuramentis disputatio« bezogen, offensichtlich weil die Thesen des Jahres 1545 erst am 14. Juli besprochen wurden (⇨ 3948.1). Nun läßt sich Albrechts Besuch bei Luther, der u. W. sonst nicht bezeugt ist, mit dessen militärischen Aktivitäten im Frühjahr 1543 nicht in Einklang bringen, wogegen er im März 1545 von Königsberg heimwärts zog und am 9. April auf der Plassenburg eintraf, vgl. J. Voigt, Mgf. Albrecht Alcibiades 1 (1852), 69f und 83-88. Dabei kann er am 3. April in Wittenberg gewesen sein. Auf 1545 deuten auch ähnliche Worte zum Karfreitag mit dem Hohenpriesterlichen Gebet Joh. 17, 17 in 3871.1. M. hat also L.s Thesen über die heimlichen Verlöbnisse schon am 2. oder 3. April erhalten, sie dann wohl auch bald Luther gegeben, der aber erst nach einem weiteren Brief L.s an M. am 14. Juli antwortete.