Martin Luther, Johannes Bugenhagen [und M.]: Gutachten für Kf. Johann Friedrich von Sachsen. Dt. - [Wittenberg, Ende Juli/Anfang August 1544]

[1] Das Konstanzer Gutachten [vom 25. 6. 1544: WAB 10, 627-634] verlangt großsprecherisch, nicht in die Sequestration des Hzt. Braunschweig[-Wolfenbüttel] zu willigen, bietet aber keine Hilfe.

[2] Herrscher sind verpflichtet zu schützen, aber nur nach Vermögen.

[3] Abgestufte Pflichten und Zuständigkeiten.

[4] Es ist nicht ratsam, wegen der Sequestrationsfrage einen Krieg gegen den Kaiser zu riskieren.

[5] Das Konstanzer Gutachten verwendet viele weltliche Argumente, die die Gewissen nicht berühren.

Fundort:
WAB 10, 626 bzw. 634-637 Nr. 4020. ‒ MBW.T 13.
Datierung:
Datum: Mit Schreiben des Kf. vom 16. und 17. August an Lgf. Philipp von Hessen abgegangen, wie aus dessen Antwort (WAB 10, 634) hervorgeht. Da Luther ab 11. oder spätestens 13. August nicht in Wittenberg war (⇨ 3655), ist das Gutachten zweifellos vorher entworfen und wohl auch ausgefertigt worden (die Unterschriften sind nicht eigenhändig, sondern wie das Ganze von Cruciger geschrieben). M. berichtete schon am 16. Juli über den Sequestrationsplan (3624.5). Möglicherweise ist 3632 schon Ende Juli verfaßt worden. — Zur Sache vgl. auch 3404.

Normdaten
Personen:

Bugenhagen, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118517287

Cruciger, Caspar: http://d-nb.info/gnd/118670646

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Philipp von Hessen: http://d-nb.info/gnd/11859382X