Martin Luther, Johannes Bugenhagen, und M.: Gutachten für Kf. Johann Friedrich von Sachsen. Dt. - [Wittenberg, 20. Dezember 1543]

[1] Ob man bei Verhandlungen um das Hzt. Braunschweig[-Wolfenbüttel] die Religionsfrage verschweigen oder sich ihretwegen sogar der Kriegsgefahr aussetzen soll, ist eine schwierige Frage.

[2] Wenn die [Schmalkaldischen Bundesfürsten] dieses Land zu Recht besetzt haben und es verteidigen können, so sind sie grundsätzlich verpflichtet, die Religion zu schützen,

[3] jedoch nur nach Möglichkeit. Beispiele aus der Geschichte: Maximinian und die Armenier [⇨ 2377] sowie Adauctus (nach Euseb).

[4] Ein einheitlicher Beschluß des Bundes ist fraglich. Gottes Hilfe ist entscheidend.

Fundort:
WAB 10, 470-473 Nr. 3948B. ‒ MBW.T 12.
Datierung:
Datum: Beilage zu 3403.
Nachtrag:
§ 3: Maximian (nicht Maximinian).

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