Martin Luther, Johannes Bugenhagen, Caspar Cruciger und M.: Gutachten in einer Ehesache. Dt. - Wittenberg, 14. Juni 1544

Elisabeth, Witwe des Pechthold Krieg, erhält zur Vorlage bei ihren Seelsorgern und ihrer Obrigkeit folgenden Bescheid: Sie darf wieder heiraten, wenn sie ihre Angabe, ihr Mann habe sie vor zehn Jahren verlassen und sei laut den Aussagen des Hauptmanns Konrad von Molstein und eines Boten [NN] in Dänemark gestorben, durch Zeugen vor dem Superintendenten von Halle [Justus Jonas] und ihrem Pfarrer [NN] beweisen kann. Ist dies nicht möglich, so genügt der Beweis seiner langen Abwesenheit und ihres ehrbaren Lebens.

Fundort:
WAB 10, 592 Nr. 4002. ‒ MBW.T 13.

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