M. an Georg Spalatin in Altenburg. - [Wittenberg], 24. April 1544

Sp. soll der Berufung auf angebliche Entscheidungen der Wittenberger in Ehesachen keinen Glauben schenken. Dispense dürfen nicht Nachahmer finden. Seit der ersten Kirchenvisitation vor etwa 20 Jahren wurde gewiß niemals die Ehe mit der Witwe des Onkels erlaubt. M. selbst hat diesen Grad oft verboten, wie auch das göttliche Gesetz Lev 18, 14 befiehlt. Der Neigung der Meißner [Obersachsen] zu Inzest muß man widerstehen. Sp.s Anfrage wegen der Stiefmutter ist unklar; Luther lehnt auch diese Verbindung ab. Gebet. Gedenktag.

Fundort:
CR 4, 805f Nr. 2478. ‒ MBW.T 13.
Datierung:
Das Jahr 1544 in der Abschrift: Hamburg SUB, Sup. ep. 92 (2o), f. 139v. Dazu stimmt die Erwähnung der ersten Kirchenvisitation vor etwa 20 Jahren: sie fand 1524 statt.

Normdaten