[M. und Martin Bucer]: Gegenvotum zu Artikel 20 des Regensburger Buchs. - [Regensburg, 26. Mai 1541]

Über die Messe [vgl. CR 4, 228-231; ARC 6, 79-82].

[1] Einziges Sühnopfer ist der Tod Christi.

[2] Die Zuwendung dieser Wohltat erfolgt unter anderem durch das Abendmahl.

[3] Die Messe wird von den Kirchenvätern ‚Opfer‛ genannt, weil die darin enthaltenen Gebete Dankopfer sind wie auch die Abendmahlsgabe für den Empfangenden durch die gläubige Erinnerung und Vergegenwärtigung der Heilsgaben.

[4] Eine Zuwendung an andere findet nicht statt, und die Verwandlung der Messen in einen Totenkult ist eine Verfälschung.

Fundort:
CR 4, 370f Nr. 2254/VII. ‒ MBW.T 10.
Datierung:
Datum siehe bei 2707.

Normdaten
Personen:

Bucer, Martin: http://d-nb.info/gnd/118516507

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485