[0] Eine Stellungnahme zu den Bedenken des Zerbster Diaconus [Johannes Kaulitz], ein Kirchenamt in der Kurmark zu übernehmen, hat auszugehen von der [Kirchenordnung] des Kf. [Joachim II.] von Brandenburg [⇨ 2489].
[1] Die Lehre ist evangelisch, wofür Gott zu danken ist.
[2] Die Abschaffung von Privatmessen, Zölibat, Heiligenanrufung, Kelchentzug ist ebenfalls zu billigen und wäre vor der [Reformations]zeit eine Wohltat gewesen.
[3.1] Die adiaphorischen Riten werden meistens beibehalten. Auch M. ist für Ordnung, doch mit Maß.
[3.2] Wirklich anstößig sind nur die Sakramentsprozessionen, worüber M. schon mit [Kf. Joachim] diskutierte [⇨ 2294.6]. Außerhalb des eingesetzten Vollzugs gibt es kein Sakrament, so wenig wie die türkische Beschneidung eines ist.
[3.3] Die anderen Riten sind echte Adiaphora, die freilich zum Schaden der Kirche immer teils verteidigt, teils abgelehnt wurden. M. will sie aus Billigkeit von den Geistlichen in Hoffnung auf Fortschritt eine Zeitlang gehalten sehen.
[3.4] Wo sie aber schon abgeschafft sind oder von aus solchen Orten berufenen Geistlichen abgelehnt werden, soll von den Visitatoren kein Zwang angewandt werden. G. möge in diesem Sinn an den Kf. schreiben.
[4] Wenn der Diaconus [Kaulitz] in der Hoffnung auf Fortschritt die Adiaphora halten kann, soll er dem Ruf in die Mark [nach Spandau] folgen. Wenn aber sein Gewissen verletzt wird, soll man ihn nicht zwingen.
[5] Segenswunsch.