M. an den Pfarrer [NN] in Rabenstein [Rabštejn n. Střelou?]. - [Wittenberg], 2. September 1540
[1] M. äußert sich auf Anfrage über Kinderkommunion und
[2] Privatkommunion,
[3] anerkennt ein übersandtes deutsches Buch [von M. selbst?] und
[4] erläutert den Satz von der Mitteilung des Hl. Geistes in den Sakramenten hinsichtlich der Kindertaufe und der Notwendigkeit des Glaubens bei Erwachsenen.
[5] Im Gegensatz zu den [Böhmischen Brüdern], mit denen M. wegen ihrer strengen Bußpraxis und des Zölibats stritt [⇨ 1559], ist der [utraquistische] Adressat mit M. im Wesentlichen einig.
Fundort:
CR 7, 828f Nr. 4949.
‒ MBW.T 9.
Datierung:
Jahr: Diese bei Pezel (1600) überlieferte Auskunft M.s trägt dort die Jahreszahl 1540, wurde von Pezel aber dennoch im Index unter 1551 verzeichnet, was CR ohne ersichtlichen Grund bevorzugte (möglicherweise nur, weil dieser Brief unter 1540 übersehen worden war). Der Adressat ist laut § 5 weder römisch-katholisch noch reformatorisch noch „waldensisch“, findet aber M.s Zustimmung. Da die Ostkirche wegen des Ortes nicht in Betracht kommt, bleibt nur die utraquistische Kirche, bei der die Kinderkommunion (§ 1) üblich war. Damit ist der Adressatenort in Böhmen oder Mähren zu suchen. Unter den mehreren Orten dieses Namens hat das unweit Pilsen gelegene Rabenstein an der Strela die größte Wahrscheinlichkeit wegen seiner Beziehungen zu den Pflug von Rabenstein (später den Grafen Schlick). Vgl. auch 2743.2.
Nachtrag:
Datum: J. Hejnic: Listy filologické 105 (1982), 102-104, bestätigt den Adressatenort, hegt aber Zweifel an der Einordnung in das Jahr 1540 und würde 1551 bevorzugen.