[1] M. hat auf des Kf. Befehl gemeinsam mit Anton Musa und [Philipp Schmidt] auf der Leuchtenburg den [Hans] Schleier und andere [als Wiedertäufer Verhaftete] verhört.
[2] Schleier ist kein Wiedertäufer, wie aus [M.s] Aufzeichnung [1687] ersichtlich ist, die der Kf. durch den Schösser [Peter Wolfram] erhält [Wappler (wie 1693), 405f Nr. 53l]. Er hat Luthers Schriften gelesen und wurde auch von seinem Mitgefangenen [Johannes] Gülden günstig beeinflußt. Er bittet als Untertan um Straffreiheit.
[3] Claus Helgestadt ist kein Wiedertäufer. Er lebte im Gebiet des Hz. Georg [von Sachsen] und in Erfurt, soll deshalb ausgewiesen werden.
[4] Von den Frauen bittet [Anna Scheidemantels] um Gnade.
[5] In Kahla ist [Martin] Kolba gefangen, der sich unterrichten ließ.
[6] M. empfiehlt, die Genannten freizulassen.
[7] In Kahla [eingekerkert] sind noch [Hermann Gereume] aus Kleinschmalkalden, der als Wiedertäufer und Ehebrecher zu bestrafen ist,
[8] und Peter [Rollenberger] aus [Großbocka] bei Weida, der nach [Hinrichtung] seines Meisters Heinz Kraut voraus sichtlich abfallen wird; er soll mit Gülden zusammengelegt werden.
[9] Über die in Jena [gefangenen Wiedertäufer] hat der Rat einen Bericht geschickt [1671]. Vor den Frauen sollen ihre Meister [hingerichtet] werden. Laut Aussage des [Hermann Gereume] soll Heinz Kraut seine Ehefrau verlassen haben. M. konnte ihn noch nicht danach fragen, da er auf ein Schreiben Luthers hin mit Benedikt [Pauli] nach Wittenberg fuhr.
[10] M. regt ein Mandat des Kf. gegen die Wiedertäufer an [⇨ 1693.2].
[11] M. bittet im Auftrag von Gülden, dessen Frau und Kindern um Begnadigung des [wegen Notzucht] inhaftierten Gülden.