Martin Luther, Justus Jonas, Johannes Bugenhagen, Caspar Cruciger und M.: Gutachten [für Kf. Johann Friedrich von Sachsen]. Dt. - [Wittenberg, 12./13. September 1535]
[0] Bei Friedensverhandlungen werden den Anhängern der CA voraussichtlich folgende Behinderungen zugemutet werden:
[1] Keine weitere Ausbreitung der [evangelischen] Lehre. Unannehmbar.
[2] Keine Neuaufnahmen in den [Schmalkaldischen] Bund. Die Pflicht zu gegenseitiger Hilfe ist unabhängig von Bündnissen.
[3] Das Reichskammergericht ist für Kirchensachen nicht zuständig. Der Restitution der Kirchengüter ist durch zweckmäßige Verwendung für Pfarren, Schulen und Hospitäler zu begegnen.
[4] Bedingungen für die Anerkennung eines Konzils.
Fundort:
CR 2, 592-595 Nr. 1057; WAB 12, 181-186 Nr. 4258.
‒ MBW.T 6.
Datierung:
Datum vgl. WAB 12, 181-183: aufgrund der Titel und der gemeinsamen Anwesenheit der Unterzeichner einzugrenzen auf die Zeit, als M. und Cruciger zu den Promotionen des 11. und 14. September 1535 (⇨ 1615.1) von Jena nach Wittenberg kamen, wobei die beiden Promotionstage ausscheiden dürften.