Martin Luther, Justus Jonas, M. und Georg Spalatin [an Kf. Johann Friedrich von Sachsen]. Dt. - [Wittenberg, September 1533]
[1] Bitte, dem Nikolaus Peuschel sein Stipendium von 22 Gulden aus dem Stift Altenburg um zwei Jahre zu verlängern.
[2] Bitte, für [Kunz] von Wol[f]sdorf [= Wolfframsdorf] die Altenburger Pfründe des [Heinrich] von der Planitz zu teilen.
[3] Bitte um den restlichen Teil der Pfründe des Matthias [Meyer] für Caspar Cruciger.
Fundort:
WAB 6, 363f mit 13, 210.
‒ MBW.T 5.
Datierung:
Datum: Peuschel bezog, wie aus der kurfürstlichen Bewilligung vom 18. 9. 1532 (WAB 6, 361f) hervorgeht, seit Oktober 1528 ein Stipendium aus dem Stift Altenburg. Der auf zwei weitere Jahre gerichtete Fortsetzungsantrag MBW 1281 wurde nur „auf ein Jahr lang das nächste“ bewilligt (WAB 6, 362). Er mußte also im September 1533 wiederholt werden, nicht 1534, wie Clemen WAB 6, 363 annimmt. Daß die Antragsteller von einem zweijährigen Stipendium sprechen, dürfte auf einem Irrtum beruhen. Clemens auch für 1533 geltender Anstoß, daß der Wittenberger Professor Dr. Caspar Cruciger als Stipendiat neben dem armen Bürgersohn erscheint, ist hinfällig, denn Cruciger bezog nachweislich noch 1535 neben seinen nur 77 Gulden und 35 Scheffel Korn betragenden Einkünften aus dem Wittenberger Stift noch 30 Gulden aus dem Stift Altenburg (UUW 1, 162 Nr. 184), und auch für den Dezember 1533 sind Crucigers Altenburger Einkünfte bezeugt (Alexander Alesius an Spalatin, 12. 12. 1533: CR 2, 690f Nr. 1149). — Der am 8. 10. 1530 in Wittenberg immatrikulierte Konrad von Wolfframsdorf erscheint auch in 1219.3 neben Peuschel als Stipendiat. Er könnte trotz seiner späteren Immatrikulation derselbe sein, der schon 1529 ein Altenburger Stipendium erhielt (vgl. WAB 6, 363).