M.: Gutachten [für Hz. Johann Friedrich von Sachsen in Wittenberg]. Dt. - [Wittenberg, ca. 22. Mai 1532?]

831

[1] M. bittet, die Zulassung von Laienkelch und Priesterehe zu erwirken. Das Verbot des ersteren würde die durch Zwingli verursachte Verachtung des Abendmahls verstärken und gegen die Einsetzung Christi verstoßen. Der Zölibat führt zu Pfarrermangel.

[2] Solcher Bestimmungen wegen soll man weder die Religion gefährden noch Krieg führen.

Fundort:
CR 2, 162f Nr. 758 mit 2, 1037; WAB 6, 331 mit 13, 209. ‒ MBW.T 5.
Datierung:
Datum: Laut Aktenüberlieferung zu den Friedensverhandlungen in Schweinfurt und Nürnberg 1532 gehörig. Die Überschrift „Bedenken von den entlichen mitteln“, wodurch die Datierung auf 29. 6. 1532 gegeben wäre, gehört allerdings zum Gutachten von Luther und Jonas (⇨ 1260). Das pauschale Minimalprogramm von 1245 wird denn auch der differenzierten Schlußphase der Verhandlungen nicht gerecht. Gegen die von CR vorgenommene Umdatierung auf den Augsburger Reichstag 1530 spricht sowohl die Überlieferung als auch die Unmöglichkeit einer genauen Einordnung in die Verhandlungen 1530 (vgl. E. Honée: Nederlands Archief voor Kerkgeschiedenis N.S. 52, 1972, 25). Man wird also bei 1532 bleiben, aber ein früheres Stadium dieser Verhandlungen, möglicherweise schon August 1531 (⇨ 1175) annehmen. Doch ist M. u. W. zunächst nicht konsultiert worden (an WAB 6, 264f ist er nicht beteiligt, vgl. Enders 9, 132 Anm. 2: P. M. bedeutet Pfalz und Mainz, und die Friedensbedingungen wurden Luther beidemale durch Gregor Brück vorgelegt). Nachdem Luther am 15. und 16. Mai 1532 mit Bugenhagen in Torgau war (WATR 1, 115 Nr. 272) und dort ein Gutachten (WAB 6, 307-311 Nr. 1933 mit 13, 207) abgab, weilte der Kurprinz Johann Friedrich, der die Verhandlungen in Schweinfurt und die in Nürnberg leitete, vor dem 23. Mai (⇨ 1246) zwei Tage in Wittenberg, wobei er sich auch mit M. unterhielt. Es ist unwahrscheinlich, daß dabei nicht über die Friedensverhandlungen gesprochen wurde, und also naheliegend, daß M. ihm bei dieser Gelegenheit seine schon 1530 verfolgten Minimalbedingungen auf einen Zettel schrieb, womit auch das Fehlen einer Adresse oder eines Begleitschreibens verständlich ist.

Normdaten
Personen:

Brück, Gregor: http://d-nb.info/gnd/118674579

Bugenhagen, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118517287

Johann Friedrich d. Ä. von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118712373

Jonas, Justus: http://d-nb.info/gnd/118712926

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Zwingli, Ulrich: http://d-nb.info/gnd/118637533