M. an Friedrich Myconius in Gotha.
- [Wittenberg], 23. November [1530]
[1] M. rät Myc., den alten Pfarrer [NN] von Nottleben in Gegenwart des [Bürgermeisters Johannes] Oswald oder eines anderen [Gothaer] Ratsmitglieds und unter Mitwirkung der Bauern [von Nottleben], die aber vor der Gefahr einer Denunziation [bei den kurmainzischen Beamten] in Erfurt geschützt werden sollen, vorzuladen und unter Mitteilung seiner Vergehen als Visitator kraft Vollmacht des Kf. [Johann von Sachsen] abzusetzen. Ein Schreiben des Hofes kann M. besorgen, hält es aber für wenig wirksam.
[2] Aus Augsburg ist noch kein [Reichstagsabschied] bekannt. Myc. soll auf den durch den Eisenacher Boten überbrachten Brief [1101] antworten. Anbei Luthers Vermahnung zum Sakrament des Leibes und Blutes unseres Herrn [WA 30/2, 589-629, 691-693]. Von den Schlüsseln [⇨ 1034] und Das schöne Confitemini [⇨ 1031.5] dürfte Myc. schon besitzen.
Fundort:
CR 2, 444f Nr. 944.
‒ MBW.T 4.