[0] M.s Brief [960] ließ seine Rückkehr erwarten, der folgende [970] nicht. L. billigt M.s Ausführungen über die Kirchenbräuche und beantwortet [mit der Zweireichelehre] seine Frage [970.4] nach den kirchlichen Traditionen:
[1] Trennung von kirchlichem und weltlichem Amt.
[2] Ausübung der unterschiedenen Funktionen durch eine Person. Beispiele: Bugenhagen und Konrad von Thüngen.
[3] Ein Bischof als Bischof darf ohne Zustimmung seiner Gemeinde keine Bräuche vorschreiben.
[4] Ein Bischof als Fürst darf der Kirche überhaupt nichts vorschreiben.
[5] Die Gewalt des Bischofs als Fürst erstreckt sich auf seine Untertanen als solche.
[6] Zu M.s Beispielen.
[7] Widerstand gegen Anmaßung der Bischöfe.
[8] Sollten die Bischöfe die Unterscheidung von weltlicher und geistlicher Gewalt zur Durchsetzung der Bräuche ins Feld führen, so bleiben sie dennoch unglaubwürdig und betrügerisch.
[9] Für ihre Hoheitsgebiete kann man ihnen dies zugestehen. Doch schwindet dabei der bischöfliche Einfluß in den Gebieten des Hz. Georg [von Sachsen], des Lgf. [Philipp] von Hessen und in Thüringen.
[10] L.s Verdruß über M.s unnütze Fragen.