Martin Luther an M. [in Augsburg]. - [Veste Coburg], 21. Juli 1530

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[0] M.s Brief [960] ließ seine Rückkehr erwarten, der folgende [970] nicht. L. billigt M.s Ausführungen über die Kirchenbräuche und beantwortet [mit der Zweireichelehre] seine Frage [970.4] nach den kirchlichen Traditionen:

[1] Trennung von kirchlichem und weltlichem Amt.

[2] Ausübung der unterschiedenen Funktionen durch eine Person. Beispiele: Bugenhagen und Konrad von Thüngen.

[3] Ein Bischof als Bischof darf ohne Zustimmung seiner Gemeinde keine Bräuche vorschreiben.

[4] Ein Bischof als Fürst darf der Kirche überhaupt nichts vorschreiben.

[5] Die Gewalt des Bischofs als Fürst erstreckt sich auf seine Untertanen als solche.

[6] Zu M.s Beispielen.

[7] Widerstand gegen Anmaßung der Bischöfe.

[8] Sollten die Bischöfe die Unterscheidung von weltlicher und geistlicher Gewalt zur Durchsetzung der Bräuche ins Feld führen, so bleiben sie dennoch unglaubwürdig und betrügerisch.

[9] Für ihre Hoheitsgebiete kann man ihnen dies zugestehen. Doch schwindet dabei der bischöfliche Einfluß in den Gebieten des Hz. Georg [von Sachsen], des Lgf. [Philipp] von Hessen und in Thüringen.

[10] L.s Verdruß über M.s unnütze Fragen.

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Fundort:
WAB 5, 491-495 Nr. 1656 mit 13, 164f; Rückert 337-342 Nr. 266; Luther's Works 49, 378-393 Nr. 225. ‒ MBW.T 4.
Nachtrag:
Regest § 9 zu ergänzen um die Ortsnamen: Meißen, Merseburg und Prag (zu Hz. Georg von Sachsen); Mainz, Amöneburg und Fritzlar (zu Lgf. Philipp von Hessen); Erfurt (zu Thüringen).

Normdaten
Personen:

Bugenhagen, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118517287

Georg von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/118716921

Luther, Martin: http://d-nb.info/gnd/118575449

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Philipp von Hessen: http://d-nb.info/gnd/11859382X