M. an Kardinal Lorenzo Campeggio in Augsburg. - Augsburg, [5. Juli 1530]

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Bedingungen für eine Verständigung mit der römischen Kirche:

[1] Laienkelch bei Anerkennung der Konkomitanz

[2] würde die Volksfrömmigkeit heben.

[3] Priesterehe;

[4] Doppelehen werden nach dem kanonischen Recht beurteilt;

[5] verheiratete Mönche und Nonnen sollen dispensiert, Gelübde Jugendlicher in Zukunft unterbunden werden;

[6] Appell an C.s Milde unter Hinweis auf die Zuchtlosigkeit in den Klöstern.

[7] Die Messen sind nur in der Zahl verringert bei gleicher Liturgie und Wertschätzung mit Beichte und Absolution.

[8] Über Fasten u. dgl. ist Verständigung möglich, wenn die Bischöfe ihre Jurisdiktion wiedergewonnen haben.

[9] C. kann mit diesen wenigen Zugeständnissen die Eintracht herstellen. Warnung vor Gewalt.

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Fundort:
CR 2, 246-248 Nr. 819. ‒ MBW.T 4.
Datierung:
Datum laut C.s Bericht vom 5. 7. 1530: NB Erg. 1, 78; vgl. G. Müller: Reformata reformanda (Fs. H. Jedin) 1 (1965), 402.

Normdaten
Personen:

Campeggio, Lorenzo: http://d-nb.info/gnd/118666843

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485