M.: Gutachten [für NN]. - [Wittenberg, nach Februar 1559]

[1] Obgleich das [Leipziger] Konsistorium die Ehe des [Balthasar] von Zaschwitz [mit Elisabeth von Ebeleben, ⇨ 8058] nicht bestätigt hat, riet M., da sie vollzogen ist, von der Scheidung ab.

[2] Die von den Eheleuten akzeptierte Strafe schließt nicht die Exkommunikation ein.

[3] M. bittet die Ortsgeistlichen, sie zur christlichen Gemeinschaft zuzulassen und ihren Gewissenskonflikt nicht zu verschärfen, zumal der Text Lev [18] eine billige Auslegung ermöglicht.

Fundort:
E. Friedberg: Zs. für Kirchenrecht 4 (1864), 309f bzw. Sonderdruck S. 8f [H 2086].
Datierung:
Datum: Zum Fall Zaschwitz vgl. 8058; 8201; 8805; 8983; 9214. Die Entscheidung des Leipziger Konsistoriums war laut einem Schreiben der Geistlichen von Halle an die ebl. Räte vom 1. 3. 1559 ‚neulich‛ ergangen (Friedberg l. c. 311-315 bes. 314 bzw. Sonderdruck 10-14 bes. 13). Ob M.s Bitte an die Geistlichen unmittelbar danach oder erheblich später erfolgt ist, läßt sich nicht bestimmen.

Normdaten
Personen:

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Zaschwitz, Balthasar von: http://d-nb.info/gnd/1148709630