M.: Stellungnahme zu einem Ehegutachten von NN. - [Undatierbar]

In dem vorgetragenen Fall, daß jemand nach dem Tod seiner Frau die Tochter der Schwester des Schwiegervaters heiratete, bezieht M. das Verbot Lev 18, 16 nicht nur auf die dort genannten Personen, sondern auch auf den Verwandtschaftsgrad.

Fundort:
Abschrift: St. Petersburg, Ms. Lat. O. XVII Nr. 43, f. 44r-v.

Normdaten
Personen:

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Orte: