[M., Justus Jonas, Georg Spalatin, Johannes Agricola]: Gutachten für Kf. [Johann] von Sachsen. Dt. - [Augsburg, 14./15. Juni 1530]

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[1] Kf. [Johann] u.a. sollen der Fronleichnamsprozession fernbleiben, aber sich gegenüber dem Kaiser von den Zwinglianern distanzieren.

[2] Die Prozession enthält zwei Mißbräuche: Teilung des Sakraments und Mißachtung des eingesetzten Brauchs.

[3] Die Teilnahme würde unglaubwürdig machen.

[4] Die Teilnahme unter Protestation wird erwogen.

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Fundort:
§§ 1-3: CR 2, 110f Nr. 726 mit 3, 1273; Förstemann 1, 269f Nr. 94; vollständig: Schirrmacher, Briefe und Acten (1876), 64-66 [H 2193]. ‒ MBW.T 4.
Datierung:
Datum: Die Forderung nach Einstellung der Predigten und Teilnahme an der Prozession des 16. wurde den evangelischen Fürsten am 15. 6. nach 22 Uhr durch Kg. Ferdinand mitgeteilt und Bedenkzeit bis 16. Juni 6 Uhr gewährt (Schirrmacher 57-59). Laut § 4 ist dieses Gutachten vor der nächtlichen Audienz verfaßt, und nach dem Bericht der Nürnberger vom 16. (CR 2, 106-108 Nr. 724) waren die Fürsten auf die Prozessionsfrage vorbereitet, wurden aber vom Predigtverbot überrascht.

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