M.: Gutachten [für NN]. - [Wittenberg], 1559

Über die geistliche Strafgewalt der weltlichen Obrigkeit.

[1] Die weltliche Obrigkeit ist für beide Tafeln des Dekalogs zuständig.

[2] Danach sind die Fragen zu beurteilen, ob die Obrigkeit die Häretiker strafen soll, ob der Rat von Genf den [Michael] Servet zu Recht hinrichtete, ob hartnäckige Wiedertäufer hingerichtet werden sollen.

[3] Solche Wiedertäufer, die unbelehrbar auch die weltliche Ordnung bestreiten, sind hinzurichten.

[4] Solche Häretiker, die nicht die weltliche Ordnung, sondern Glaubenslehren verderben, wie [Michael] Servet und [Johannes] Campanus, verfallen dem Kirchengericht und sind danach von der weltlichen Gewalt zu strafen.

[5] Die regional begrenzte Zuständigkeit der weltlichen Obrigkeit und die abgestufte Behandlung der Vergehen.

[6] Mit dem Einwand, die weltliche Obrigkeit habe keine Gewalt über die Gesinnung, kann man nicht ihre Zuständigkeit bestreiten. Sie straft nicht die Gesinnung, nur die Taten.

Fundort:
CR 9, 1002-1004 Nr. 6896.

Normdaten
Personen:

Campanus, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118518607

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Servet, Michael: http://d-nb.info/gnd/11861343X