Über die geistliche Strafgewalt der weltlichen Obrigkeit.
[1] Die weltliche Obrigkeit ist für beide Tafeln des Dekalogs zuständig.
[2] Danach sind die Fragen zu beurteilen, ob die Obrigkeit die Häretiker strafen soll, ob der Rat von Genf den [Michael] Servet zu Recht hinrichtete, ob hartnäckige Wiedertäufer hingerichtet werden sollen.
[3] Solche Wiedertäufer, die unbelehrbar auch die weltliche Ordnung bestreiten, sind hinzurichten.
[4] Solche Häretiker, die nicht die weltliche Ordnung, sondern Glaubenslehren verderben, wie [Michael] Servet und [Johannes] Campanus, verfallen dem Kirchengericht und sind danach von der weltlichen Gewalt zu strafen.
[5] Die regional begrenzte Zuständigkeit der weltlichen Obrigkeit und die abgestufte Behandlung der Vergehen.
[6] Mit dem Einwand, die weltliche Obrigkeit habe keine Gewalt über die Gesinnung, kann man nicht ihre Zuständigkeit bestreiten. Sie straft nicht die Gesinnung, nur die Taten.