M.: Gutachten für Kf. August von Sachsen in Dresden. Dt. - [Wittenberg, Mitte Juli] 1559

Über die Macht des Kaisers und des Papstes.

[0] 27 Fragen des Kf.

[1] Über den Unterschied des Kirchenamts und der weltlichen Obrigkeit. Erwähnt: Ludwig der Bayer, Occam, Marsilius von Padua, Alexander d. Gr., Rudolf von Schwaben und sein Grab in Merseburg, Heinrich IV. Fazit: Der Papst hat nach göttlichem Recht keine Befugnis, Kaiser oder Könige ein- oder abzusetzen.

[2] Wie Karl d. Gr. das Kaisertum erlangte.

[2.1] Die römischen Kaiser.

[2.2] Karl.

[2.3] Seine Nachfolger bis Heinrich dem Vogler.

[2.4] Otto I.

[2.5] Otto II.

[2.6] Otto III. und die Kurfürsten.

[2.7] Seine Nachfolger.

[3] Die angemaßte Gewalt der Päpste.

[3.1] Nach göttlichem Recht sind Predigtamt und weltliche Regierung getrennt.

[3.2] Die Konstantinische Schenkung.

[3.3] Die weltliche Macht der Päpste in Italien.

[3.4] Die Kaiserwahl seit Otto III. durch die Kurfürsten, danach Krönung durch den Papst. Investiturstreit und Bann.

[4] Antworten auf die ersten zehn der 27 Fragen.

Fundort:
CR 9, 851-889 Nr. 6793; F. A. Koethe, Philipp Melanchthon's Werke 3 (1829), 230-268.
Datierung:
Datum: M. hat diese Abhandlung, die vor dem 22. März 1559 von ihm verlangt wurde (⇨ 8901.2; ⇨ 8903.1) und am 1. April konzipiert war (⇨ 8912; ⇨ 8920; ⇨ 8966.1), in Bautzen vollendet (⇨ 8993.2). In Wittenberg sollte sie dann von Paul Eber ins Reine geschrieben werden (ebd.). Da M. wohl noch am 5. Juli wegen seiner kranken Enkelin Anna Peucer Dresden verlassen hat und zügig nach Hause gefahren ist, dürfte er am 7. oder 8. in Wittenberg angekommen sein. Bis Mitte des Monats konnte die Ausfertigung vollendet sein.

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