[M. und andere]: Gutachten [für Kf. Johann von Sachsen]. Dt. - [Torgau, ca. 27. März 1530]

881

[1] Wie der Kf. die in seinem Gebiet durchgeführten Änderungen des Gottesdienstes und die Predigt des Evangeliums verteidigen soll.

[2] Über sinnvolle und sündhafte menschliche Ordnungen, Schisma und Einheit der Kirche.

[3] Über Mitteldinge [Adiaphora]. [4-6 und 10] Sündhafte Ordnungen:

[4] Zölibat.

[5] Kelchentzug.

[6] Messe als verdienstliches Werk. Vom Kf. durch Pfarrmesse ersetzt; Bekämpfung des Zwinglianismus.

[7] Über die Beichte.

[8] Über die bischöfliche Jurisdiktion einschließlich Patronats- und Eherecht.

[9] Über die Ordination der Priester mit Hinweis auf den mäßigenden Einfluß Luthers.

[10] Über das Mönchtum.

[11] Über die Heiligen.

[12] Über deutschen Kirchengesang.

[13] Artikel über die gesamte evangelische Lehre kann der Kf. auf Anforderung [auf dem Reichstag] vorlegen [→erster Teil der CA].

885
Fundort:
Förstemann 1, 68-84 Nr. 27A; CR 4, 985-999 Nr. 678a; CR 26, 171-182. ‒ MBW.T 4.
Datierung:
Datum: Vorarbeit zum zweiten Teil der CA, die sogenannten Torgauer artikel. Wenn das am 14. 3. (⇨ 874) verlangte Gutachten in 875 zu finden ist, dann ist 883 das aufgrund der in 879 erwähnten neuen Aspekte entstandene und also in Torgau verfaßt, wohl maßgeblich von M., denn Luther war nicht mitgekommen und wird in der dritten Person erwähnt; doch sind gewiß noch andere beteiligt, insbesondere Gregor Brück (Vorrede) und wohl auch Jonas und Bugenhagen. Vgl. Th. Brieger (⇨ 875), 294-311; zuletzt W. Maurer, Historischer Kommentar zur CA (1976).
Nachtrag:
Regest zu erweitern: [4]  ... Eb. [Siegfried] von Mainz erwähnt.

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