[1] Bericht über die Bemühungen um Annahme des Frankfurter Rezesses [⇨ 8567.2] und dessen Ablehnung durch die Hzz. [Johann Friedrich d.M., Johann Wilhelm und Johann Friedrich d.J.] von Sachsen [vom 27. Juni 1558: Wolf S.403-407 Nr. 68 mit Heppe, Beil. S.86-98 Nr. 28], über die Schreiben von Kf. [Ottheinrich] von der Pfalz und Hz. [Christoph] von Württemberg [vom 27.6.1558: Ernst, Christoph-BW 4, 527 Nr. 429], über die Antworten anderer Stände (alle genannten Schriftstücke liegen bei) und über die mit Kf. [Joachim II.] von Brandenburg vereinbarte Konferenz der Räte am 20. August in Wittenberg. Allgemeine Anweisung hierzu.
[2] Richtlinien für die abzufassende Zurückweisung der Beschuldigungen von seiten der Sachsenherzöge, die jedoch zunächst nicht publiziert werden, sondern Pfalz und Württemberg und gegebenenfalls auch anderen Ständen zugänglich gemacht werden soll. Dabei ist die Übereinstimmung des Rezesses mit Schrift, CA und Apologie darzulegen, weshalb er nicht geändert werden darf.
[3] Die von Pfalz und Württemberg gewünschte weitere Bemühung um die Sachsenherzöge ist aussichtslos, da [Matthias Flacius] Illyricus und seine Anhänger sich schon öffentlich festgelegt haben. Ein Streitschriftenkrieg soll aber vermieden werden.
[4] Richtlinien für die abzufassende Antwort an Pfalz und Württemberg.
[5] Die von diesen angeregte Konferenz ist nach dem Scheitern der Magdeburger [⇨ 8619.1] nicht dringlich. Der nächste Reichstag wird Gelegenheit zu weiteren Verhandlungen der evangelischen Stände über die Annahme des Frankfurter Rezesses bieten.