M.: Gutachten für die Gemeinden in Siebenbürgen.
- [Wittenberg], 16. Januar 1558
[1] In Fragen der Lehre und der Bräuche muß man zwischen Notwendigem und Unwichtigem [Adiaphora] unterscheiden.
[2] Über Heiligenbilder. Die Verehrung wird abgelehnt. Sie zu entfernen, ist nicht nötig. Doch wer sie entfernen ließ, soll nicht verurteilt werden.
[3] Über die Taufe. Anstelle der bei der Erwachsenentaufe unabdingbaren Stücke Bekenntnis und Absage an den Teufel tritt bei der Kindertaufe die Fürbitte der Gemeinde. M. toleriert die alte Taufliturgie. Doch wo sie abgeschafft ist, soll sie nicht wieder eingeführt werden. Es darf kein Streit entstehen.
[4] Über das Abendmahl. Die Anbetung des Brotes ist abzulehnen. Dagegen ist die Regel festzuhalten, nur im einsetzungsgemäßen Vollzug ist Sakrament, die [Johannes] Eck [1541] in Regensburg nicht widerlegen konnte [⇨ 8226.2]. Über die Gegenwart Christi .
[5] M. verweist auf die Confessio [Saxonica]. Er möchte der Eintracht dienen.
Fundort:
CR 9, 429-432 Nr. 6445; Historia Hungarorum Ecclesiastica Petri Bod, hrsg. v. L. W. E. Rauwenhoff und C. Szalay, 1 (1888), 336f [H A2343b].