Wie alle Teilnehmer des Religionsgesprächs verpflichtet sich M. eidlich, vom Inhalt des Gesprächs bis zur Berichterstattung an Kaiser [Karl] oder Kg. [Ferdinand] und die Reichsstände nichts nach außen dringen zu lassen und das Gespräch gemäß der zu erstellenden Geschäftsordnung nach bestem Gewissen konstruktiv zu führen.