M.: Verpflichtung. - Worms, 13. September 1557

Wie alle Teilnehmer des Religionsgesprächs verpflichtet sich M. eidlich, vom Inhalt des Gesprächs bis zur Berichterstattung an Kaiser [Karl] oder Kg. [Ferdinand] und die Reichsstände nichts nach außen dringen zu lassen und das Gespräch gemäß der zu erstellenden Geschäftsordnung nach bestem Gewissen konstruktiv zu führen.

Fundort:
Förner S. 23f mit 21-23; Bundschuh S. 431f Anm. 13.

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