M., Laurentius Lindemann, Georg Cracow, Thomas Helinger, Lucas Cranach [d. J.], Vinzenz Hase und Georg Masseck: Ehevertrag zwischen Joachim Strupp aus Gelnhausen und Elisabeth Pauli, Tochter des Benedikt Pauli. Dt. - Wittenberg, 27. Mai 1557

[1] Schließung des Ehevertrags.

[2] Elisabeth Pauli bringt als Erbteil von ihrem Vater 1100 bis 1200 Gulden in die Ehe ein, angelegt in Immobilien. Diese soll Joachim Strupp, da er bei Lebzeiten seines Vaters [Peter Strupp] zu einer Gegenvermachung nicht in der Lage ist, nicht verändern und veräußern. Lediglich die Einkünfte daraus darf er zum gemeinsamen Unterhalt verwenden. Eine bessere Anlage kann er mit Rat der Vormünder vornehmen. Den sofortigen Verkauf von Immobilien im Wert von 200 Gulden und deren Neuanlage haben sie bewilligt.

[3] Falls Strupp zu Vermögen kommt, verpflichtet er sich zu einem Gegenvermächtnis für den Todesfall.

[4] Die Kosten der Hochzeit sollen Braut und Bräutigam zu gleichen Teilen tragen.

[5] Den Vertrag bestätigen der Bräutigam und auf seiner Seite M. und Cranach, auf seiten der Braut Lindemann, Cracow, Helinger, Hase und Masseck.

Fundort:
Ausfertigung mit acht Siegeln und eigenhändigen Unterschriften von M., Lindemann, Helinger, Hase und Masseck: Darmstadt SA, E 12 Nr. 299/51, f. 12r-15r (Umfang der ganzen Akte: f. 10-16). Wir verdanken dieses Dokument Herrn Prof. Dr. W. Schermuly, Hildesheim.

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