[1] B. dankt M. dafür, daß er seinem Sohn [Daniel d.J.] einen Präzeptor [NN] verschaffte und seine Studien fördert.
[2] Im Bremer Abendmahlsstreit wird Albert Hardenberg als Urheber verschrieen.
[3] Doch hat Johannes Timan zuerst in seiner Farrago [Frankfurt/Main, Peter Braubach, 1555], dann auf der Kanzel die Ubiquität verfochten und die anders Lehrenden als Nestorianer bezeichnet.
[4] B. verlangte und erhielt von ihm Schriftbeweise, die B. als ungenügend zurückwies.
[5] Auf den letzten Brief Timans antwortete B., er habe bei Luther nie etwas von Ubiquität gelesen oder gehört, Brenzens Ansicht schon früher verworfen und halte die niedersächsischen Gemeinden für befangen.
[6] Hardenberg zog dann mit zwei Predigten gegen die Ubiquität, wobei er das Abendmahl ausdrücklich ausnahm, die Angriffe Timans u.a. auf sich.
[7] Auf Verlangen des Rats gaben die Geistlichen ihr Bekenntnis über das Abendmahl ab [Salig 3, 725f]. Hardenberg weigerte sich unter Hinweis auf seine vor einem halben Jahr abgegebenen Erklärungen und die Befangenheit des Rats und erbot sich, dem Domkapitel seine Thesen gegen die Ubiquität vorzulegen.
[8] Der Rat erreichte durch das Domkapitel nur, daß Hardenberg seinen Thesen ein kurzes Bekenntnis beifügte und dazu sowie zu dem Bekenntnis der Geistlichen eine Stellungnahme der Wittenberger verlangte.
[9] Der Rat bestand gegenüber dem Domkapitel auf einem Abendmahlsbekenntnis Hardenbergs.
[10] Auf Drängen des Kapitels willigte dieser schließlich ein. Die Wittenberger sollen erwägen, ob sie allein oder nicht besser die seit langem gewünschte Synode die Beurteilung übernehmen sollen.
[11] Schluß.
[12] Postskript vom 24. November: Bitte um einen Vorbescheid.