M.: Gutachten für den Rat der Stadt Wesel.
- [Wittenberg], 13. November 1556
[1] Wie Frankfurt/[Main] und Straßburg soll Wesel den Franzosen und Engländern eigene Gemeinden zugestehen. Ihre Vertreibung wäre eine Härte, da sie keine Wiedertäufer oder Irrlehrer wie [Michael] Servet und [Theobald] Thamer sind.
[2] Über ihre Ablehnung der [lutherischen] Abendmahls-Zeremonien.
[3] Ihre Stellung zur Taufe beinhaltet keine Ablehnung der Kindertaufe.
[4] Über die Gegenwart Christi im Abendmahl. M. verweist auf Luthers Zustimmung zur [Wittenberger Konkordie: 1744] und verwirft [Andreas] Osianders Anschauung und die Transsubstantiation.
[5] Appell an das Mitgefühl des Hz. [Wilhelm von Kleve-]Jülich und der Bürger von Wesel. Gebet.
Fundort:
CR 8, 908-910 Nr. 6121; A.Wolters, Konrad von Heresbach (1867), 272f [H2112]; dt. bei W.Teschenmacher, Annales ecclesiastici (1962), 185-187; vgl. W.Neuser, Die Aufnahme der Flüchtlinge aus England in Wesel (1553) und ihre Ausweisung trotz der Vermittlung Calvins und Melanchthons (1556/57): Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 17 (1968), 28-49, bes. 34-43 [H4233].
‒ MBW.T 26.