[Johannes Pfeffinger]: Lehrverpflichtung für Valentin Paceus vor dem Rat in Leipzig. Dt. - Leipzig, 26. Oktober 1556

[0] Über die Rechtfertigungslehre herrscht Einmütigkeit. Doch wird zwecks einheitlicher Verkündigung in Leipzig folgende Klarstellung vorgenommen, die auch Valentin Paceus beherzigen soll:

[1] Alle Menschen sind Sünder. Die Rechtfertigung geschieht allein durch den Glauben aufgrund des Verdienstes Christi, nicht aufgrund guter Werke. Definition der Werke des Gesetzes.

[2] Gute Werke müssen dem Glauben folgen, begründen aber kein Verdienst.

[3] Lehrgrundlage ist die CA. Keine Kanzelpolemik. Der Irrlehre (Wiedertaufe, Antinomismus u. a.) Verdächtige sind dem Superintendenten anzuzeigen, der mit den anderen Geistlichen beraten wird. Als Predigttext wird Luthers Übersetzung vorgeschrieben.

[4] Keine Gemeinschaft mit Andersgläubigen, insbesondere nicht mit papistischen Geistlichen.

[5] Amtsverpflichtung.

[6] Unterschriften: Johannes Pfeffinger, Georg Hala, Heinrich Salmuth, Georg Coelestin, Wolfgang Harder, Andreas Tittel, Ambrosius Otto.

[7] Zustimmungserklärungen (lat.) von Alexander Alesius, M., Johannes Bugenhagen, Johannes Forster, Georg Maior, Paul Eber.

Fundort:
CR 8, 880-891 Nr. 6106.
Datierung:
Als Vf. wird in § 7 von Forster ausdrücklich Pfeffinger genannt. Laut 8004.3 war er am 23./24. in Wittenberg, wo die Unterschriften § 7 geleistet wurden. Das überlieferte Datum des 26. bezeichnet die durch § 6 vollzogene Verpflichtung der Leipziger Geistlichen.

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