[0] Über die Rechtfertigungslehre herrscht Einmütigkeit. Doch wird zwecks einheitlicher Verkündigung in Leipzig folgende Klarstellung vorgenommen, die auch Valentin Paceus beherzigen soll:
[1] Alle Menschen sind Sünder. Die Rechtfertigung geschieht allein durch den Glauben aufgrund des Verdienstes Christi, nicht aufgrund guter Werke. Definition der Werke des Gesetzes.
[2] Gute Werke müssen dem Glauben folgen, begründen aber kein Verdienst.
[3] Lehrgrundlage ist die CA. Keine Kanzelpolemik. Der Irrlehre (Wiedertaufe, Antinomismus u.a.) Verdächtige sind dem Superintendenten anzuzeigen, der mit den anderen Geistlichen beraten wird. Als Predigttext wird Luthers Übersetzung vorgeschrieben.
[4] Keine Gemeinschaft mit Andersgläubigen, insbesondere nicht mit papistischen Geistlichen.
[5] Amtsverpflichtung.
[6] Unterschriften: Johannes Pfeffinger, Georg Hala, Heinrich Salmuth, Wolfgang Harder, Johannes Ficker, Georg Coelestin, Andreas Tittel, Ambrosius Otto.
[7] Zustimmungserklärungen (lat.) von Alexander Alesius, M., Johannes Bugenhagen, Johannes Forster, Georg Maior, Paul Eber.