M. u. a.: Gutachten für [NN in Gotha]. - [Wittenberg, ca. 24. Mai 1556]

Über den Bann.

[1] Der Vorwurf, in den [evangelischen] Kirchen sei das Evangelium verstümmelt, weil die Geistlichen den Bann nicht ausübten, ist unberechtigt. Denn gemäß dem Evangelium werden reuige Sünder absolviert und hartnäckige vom Abendmahl ausgeschlossen.

[2] Zur Untersuchung und zur Ausübung des Bannes bestehen Konsistorien.

[3] Aufgabe des Geistlichen sind die Ermahnung des Sünders, der Ausschluß vom Abendmahl und die Anzeige an das Konsistorium.

[4] Gegen herrschsüchtige Geistliche, die sich die Banngewalt anmaßen.

[5] Ein Fall im Gebiet von Naumburg vor einem Jahr, bei dem [Erhard] Schnepf und [Caspar] Aquila ebenso entschieden.

Fundort:
CR 8, 192f Nr. 5518 (Z. 25 notum: cj. notorium).
Datierung:
Datum: Von Pezel, der einzigen Überlieferung, und danach CR unter 1553 eingeordnet, was ohne Beweiskraft ist. 7837.2 antwortet offenbar auf eine Anfrage nach dem Bann, ist aber so knapp, daß ein separatens Gutachten zu postulieren ist, obwohl der Brief nicht darauf hinweist. 7838 könnte dieses Gutachten sein.

Normdaten