M. an Friedrich Myconius [in Gotha]. - Weimar, [16. Januar 1529]

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[1] M. schickt Briefe [des Kf. Johann] über die [Visitationsergebnisse] in Gotha, Eisenach und Creuzburg. Die Stadt [Gotha] erhält die Einkünfte des Augustinerklosters. Eisenach soll Vorschläge unterbreiten, da die Zuweisung des [Zisterzienserklosters] Johannisthal noch nicht sicher ist. M. tat sein Bestes; [Gregor] Brück brachte die Sache zum Abschluß. Kf. [Johann] erteilte die Genehmigung trotz seiner Verstimmung über gewisse Untertanen [→CR 1, 1033f Nr. 581]. Myc.s Bezüge.

[2] M. fragt nach den Verhandlungen mit [Christoph Ering, ⇨ 742.5]. Die Pfarreien Eisenach, Creuzburg und Waltershausen darf Myc. noch nicht besetzen. Anbei die Verordnung für Creuzburg.

[3] M. las gestern Myc.s Beschwerde an den Kanzler [Christian Beyer] über [einen Politiker in Gotha]; er ermahnt ihn wiederum, sich auf sein [geistliches] Amt zu beschränken.

[4] Die [Gothaer] Kanoniker müssen jährlich dem Schösser Rechnung erstatten; für die [Zisterzienser-]Nonnen [zum Heiligen Kreuz vor Gotha] ist gesorgt. Myc. soll veranlassen, daß die Einkünfte vakanter Pfründen laut M.s Vorschlag einem Stipendienfonds zufließen.

[5] Der übel zugerichtete [Valentin Mustaeus] in Oßmannstedt wird [Kanoniker in Gotha]. [Johannes] Oswald erhält 6 Taler zurück. Myc. soll Waltershausen den Pfarrer ankündigen und Eisenach zur unverzüglichen Ausführung des beiliegenden kurfürstlichen Befehls ermahnen. Anbei Briefe von Ludwig Fischer und [Johannes Francus] Portunus.

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Fundort:
CR 1, 1031f Nr. 579 mit 3, 1284. ‒ MBW.T 3.
Datierung:
Datum: Nach 744. M. wurde in der Woche nach Antonii (Sonntag den 17. 1. 1529) mit nur zwei Übernachtungen nach Wittenberg gefahren. Derselbe Kutscher brachte die Frau des neuen Kanzlers Christian Beyer von dort nach Weimar (ARG Erg. 5, 1929, 37 [H 3326]). Laut Georg Rörer an Stephan Roth, 12. 2. 1529, ist Frau Beyer am 21. Januar abgefahren (G. Buchwald, Zur Wittenberger Stadt- und Universitätsgeschichte, 1893, 53). M. hat also spätestens Montag den 18. Januar Weimar verlassen, wenn die Pferde in Wittenberg einen Ruhetag hatten, schon am 17.

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