M.: Gutachten [für Kf. Johann von Sachsen bzw. Mgf. Georg von Brandenburg-Ansbach]. Mitunterzeichner Friedrich Myconius. - [Gotha, Ende November/Anfang Dezember 1528]

726

[1] Unter dem Grundsatz, daß Neuerungen nur aus zwingenden Gründen einzuführen sind, wird anläßlich des Falles Hans von Neunstettens die Frage der Wiederverheiratung unschuldig Geschiedener unter Berufung auf Christus, Kirchenväter und Kirchenrecht bejaht,

[2] doch sorgfältige Untersuchung durch die Obrigkeit verlangt.

[3] Hans von Neunstetten muß also vor seinem Fürsten [Mgf. Georg] den Ehebruch seiner ersten Frau beweisen;

[4] deren Flucht allein genügt nicht.

Fundort:
CR 1, 1010f Nr. 560; Suppl. 6/1, 443 Nr. 705. ‒ MBW.T 3.
Datierung:
Datum: Am 5. 12. 1528 wurde dieses Gutachten nach Prüfung durch die kursächsischen Juristen von Weimar nach Ansbach weitergeleitet.

Normdaten
Personen:

Georg von Brandenburg-Ansbach: http://d-nb.info/gnd/118716905

Johann von Sachsen: http://d-nb.info/gnd/100503225

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Myconius, Friedrich: http://d-nb.info/gnd/118735454