M.: Gutachten für Kg. Christian III. von Dänemark. Dt. - [Wittenberg], 8. Mai 1553

Über Verbot und Bestrafung des Wuchers.

[1.1] Zu unterscheiden sind berechtigte Einkünfte und

[1.2] Wucher, nämlich Zinsen aus Darlehen.

[1.3] Gottes Gebot der Gleichheit Lev 19 fordert bei Darlehen die Rückzahlung nur des Kapitals.

[2] Ch.s Frage lautete, ob es recht sei, übermäßigen Wucher zu bestrafen, geringen aber nicht. M. erinnert an die von Kaiser Karl V. in seinen Erblanden erneuerte Ordnung Kaiser Justinians, wonach mehr als 12 Prozent Zinsen nicht bezahlt werden müssen. Dadurch wird aber der sonstige Wucher nicht gebilligt. Denn die Obrigkeit kann nicht jede Sünde strafen, sondern hat mit den groben Übertretungen genug zu tun. Ehebruch wird bestraft, Unzucht unter Ledigen nicht, ist aber dennoch Sünde. Darüber haben auf dem Regensburger Reichstag 1541 Gf. [Dietrich IV.] von Manderscheid, Gerhard Veltwyk, [Johannes] Gropper, [Martin] Bucer und M. diskutiert.

[3] M.s Entwurf eines Wuchergesetzes für Ch. Mehr als 5 Prozent Zinsen soll strafbar sein.

[4] Über die antike Wuchergesetzgebung.

[5] M. hat, vom Boten gedrängt, dieses Gutachten rasch niedergeschrieben, aber mit Zustimmung der [Wittenberger] Juristen.

Fundort:
CR 8, 84-88 Nr. 5385; vgl. O. Waltz: ZKG 2 (1878), 187f [H 2209]. ‒ MBW.T 23.

Normdaten
Personen:

Bucer, Martin: http://d-nb.info/gnd/118516507

Christian III. von Dänemark: http://d-nb.info/gnd/119217120

Gropper, Johannes: http://d-nb.info/gnd/118542451

Justinian I.: http://d-nb.info/gnd/11855896X

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Manderscheid, Dietrich IV. von: http://d-nb.info/gnd/137082932

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485

Veltwyk, Gerhard: http://d-nb.info/gnd/103487883