M. an Johann Baptist Haintzel in Augsburg. Pr. 15. 4. - [Wittenberg], 24. Februar 1553
[1] Häufige Änderungen der Kirchenbräuche erregen Anstoß, weshalb auch Luther sinnlose Gewänder anfangs noch beibehielt. M. ermahnte deshalb die nach Augsburg entsandten Geistlichen [⇨ 6722; 6727], die Augsburger Kirchenbräuche zu respektieren und die Ratsbeschlüsse abzuwarten. Dasselbe schreibt er jetzt an [Peter] Ketzmann und sagte es den Überbringern Stephan [Agricola d. J.] und Georg [Melhorn].
[2] Er rät, die Kirchenordnungen in Augsburg, Ulm und Württemberg einander anzugleichen.
[3] Bemerkungen zur vorgelegten Ordnung, die Kindertaufe, den Exorzismus (der in Wittenberg noch gesprochen wird) und das Abendmahl betreffend [Sehling 12, 85-92 mit S. 74, bes. 86 bei Anm. 1] mit Hinweis auf die mecklenburgische Kirchenordnung [⇨ 6557.3].
[4] Wer die Lehreinheit gefährdet, soll entlassen werden.
[5] Am Geburtstag Kaiser Karls.
Fundort:
CR 8, 31f Nr. 5331 (Z. 15 ne: ut non; Z. 23: posset; Z. 26 Sunt in: Fiunt ergo in).
‒ MBW.T 23.
Datierung:
Pr. auf dem Autograph: Karlsruhe LB, Hs. K 3097, 2.