Johannes Bugenhagen und M.: Gutachten an [den Rat der Stadt Nordhausen]. Dt. - Wittenberg, 2. Juni 1551

[1.1] Zweierlei Prädikanten: streitsüchtige, die zwar die christliche Lehre predigen, aber seit [dem Interim] unnötige Reden hinzufügen gegen Restitution der ‚Pfaffen‛, über Freiheit, gegen Konzile,

[1.2] und solche, die reine Lehre und Geduld predigen und sich nicht in die Politik einmischen.

[2.1] Die ersteren finden mehr Beifall, aber kluge Regenten fördern die anderen.

[2.2] Der Rat soll die Prädikanten ermahnen, die seit 20 Jahren in Nordhausen bekannte Lehre zu predigen. Beschwerden gegen Kollegen sind schriftlich beim Rat einzureichen. Wer seine Kollegen schmäht, wird abgesetzt.

[3.1] Mitleid mit Anton [Otto], seiner Frau und seinen Kindern. Doch wenn er weiterhin den Rat und die Kollegen verleumdet, muß er gehen.

[3.2] Solches wird als Leiden um der Wahrheit willen ausgegeben. Die Obrigkeit braucht das gute Gewissen, für die Einigkeit der Kirche zu handeln.

[3.3] Den anderen, nämlich Jakob [Sibold] und Georg [Eckhardt], soll das Bleiben ermöglicht werden.

Fundort:
E. Koch: ARG 72 (1981), 295-297 Nr. 3; vgl. Bds. 329 Nr. 365. ‒ MBW.T 21.

Normdaten