Gutachten über den Vokationsstreit.
[0] Vff. bestätigen das Schreiben [5981] über den Vokationsstreit um Simon Göbel mit der Hauptfrage, ob man Simon Kleinschmidt verbieten soll, die Berufung des Simon Göbel anzufechten.
[1] Beide Teile werden zum Frieden ermahnt und aufgefordert, die Amtsenthebung des [Joachim] Mörlin und des [Franz] Marshausen nicht nachträglich anzugreifen, denn der Rat konnte Mörlin nicht gegen [Hz. Erich II. von Braunschweig-Calenberg] halten.
[2] Mörlins Angriffe gegen [Johannes] Sutelius und den Rat waren unrecht.
[3] Die Berufung des Simon Göbel ist gültig, auch wenn Zweifel an der rechtmäßigen Absetzung des Vorgängers Marshausen bestehen.
[4] Ebenso mußten die Stellen von Mörlin und Andreas Hügel in Arnstadt und Amberg neu besetzt werden.
[5] Deshalb soll man Simon Kleinschmidt unter Androhung der Ausweisung befehlen, von Simon Göbel abzulassen,
[6] denn der Rat konnte Mörlin und Marshausen nicht mit Gewalt gegen [Hz. Erich] schützen.
[7] Außerdem haben diese durch Aufruhr ihre Absetzung provoziert.
[8] Der Rat kann sich auch an die Gemeinden von Hamburg, Braunschweig, Lüneburg und an die Universitäten Rostock und Greifswald wenden.
[9] Der Rat ist verpflichtet, notfalls durch die Ausweisung des Simon Kleinschmidt Frieden zu schaffen.