Die kfl. Räte an die Theologen in Altzella: Entwurf einer evangelischen Interimsordnung für Kursachsen. Dt. - Altzella, 20. November 1548

[0] Des Kaisers Erklärung, Friede im Reich und Einigkeit in der Religion herstellen zu wollen, wird unterstützt, zu welchem Zweck das [Interim] beraten wurde.

[1] Dessen Lehre vom Menschen vor und nach dem Fall ist unstreitig.

[2] Interpretation seiner Erlösungslehre im Sinne der [evangelischen] Lehre mit Hinweis auf die [Pegauer Formel: 5268].

[3] Autorität der Kirche; Adiaphora.

[4] Geistlichkeit: Qualifikation der Stiftsherren, Pfarrer und Diaconi; Befugnisse eines evangelischen Bischofs und des Papstes.

[5] Taufe.

[6] Firmung.

[7] Buße und Abendmahl; Unterweisung des Volkes.

[8] Ölung.

[9] Bedingungen für die Ordination der Geistlichen durch die Bischöfe.

[10] Ehe.

[11] Meßliturgie.

[12] Bilder.

[13] Kirchengesänge.

[14] Feiertage.

[15] Fleischessen als äußerliche Ordnung auf Befehl des Kaisers.

[16] Lebenswandel der Geistlichen.

Fundort:
Abschriften: Dresden SA, Interim domesticum, f. 151r-152r und f. 153r-160r; hieraus Herrmann (1962), 235-245 T 3. ‒ MBW.T 19.
Datierung:
Datum: Beilage zu 5352.

Normdaten
Personen:

Karl V., Kaiser: http://d-nb.info/gnd/118560093

Melanchthon: http://d-nb.info/gnd/118580485